Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

    Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Amberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 11

    92224 Amberg

    Postfachadresse

    Postfach 2155

    92211 Amberg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@amberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775985386Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72775985386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 10-0

    Fax: +49 9621 10-1203

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 04.04.2024

    Sprachversion

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