Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Freyung - Allgemeine Verwaltung (Standort 1)
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Hausanschrift
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Am Markt 2
94078 Freyung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/981400591945Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 588-150
Stadt Freyung - Allgemeine Verwaltung (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94078 Freyung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/981400591945Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 588-0
Fax: +49 8551 588-280
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024