Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
94551 Lalling
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=98440722802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98440722802Weiterführende Informationen im BayernPortal
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