Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeon-Seebruck - Kommunalsteuern, Beitragswesen, Verbrauchsgebühren, Inventarverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 10
83358 Seebruck
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6002101267500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8667 8885-0
Fax: +49 8667 8885-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 04.04.2024