Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

    Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Karlsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 7

    85757 Karlsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    85750 Karlsfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de

    De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34886078606Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34886078606Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8131 99-0

    Fax: +49 8131 99-103

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English