Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe
Beschreibung
Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden.
Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Hof - Fachbereich 52 - Sport und Freizeit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1665
95015 Hof
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sport-und-freizeit@stadt-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7035204913516Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 815-0
Fax: +49 9281 815-1199
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024