Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

    Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

    Beschreibung

    Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

    Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim - Büro des Landrats (LRA RO)

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    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

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    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5688030038414Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11442381445Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8061 4901-0

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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