Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe

    Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

    Beschreibung

    Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden. 

    Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach - 12 Finanz- und Liegenschaftsverwaltung (LRA MB)

    Adresse

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    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

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