Erbschein; Einziehung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Durch die Erteilung des Erbscheins wird amtlich bekundet, wer Erbe des Verstorbenen ist. Gelangt das Nachlassgericht nach der Aushändigung des Erbscheins zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung schon ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich entfallen sind, so muss es durch Beschluss die Einziehung des Erbscheins anordnen. Kann der Erbschein im Verfahren über die Einziehung nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären.
Wenn sich Zweifel an der Richtigkeit eines Erbscheins ergeben, hat das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat, von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen.
Zur Einleitung des Einziehungsverfahrens ist kein förmlicher Antrag erforderlich. Vielmehr kann die Einziehung von jedermann jederzeit beim Nachlassgericht angeregt werden.
Ansprechpartner
Amtsgericht WolfratshausenAG WOR
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
Postanschrift
Postfach 1440
82504 Wolfratshausen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung. Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen ist ganztägig gewährleistet.
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-wor.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=56999251161Elektronischer Rechtsverkehr
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Telefon Festnetz: +49 8171 1606-0
Fax: +49 8171 1606-666
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde
Gegen die Einziehung des Erbscheins oder deren Ablehnung findet die Beschwerde statt. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei dem Nachlassgericht einzulegen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.12.2025