Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

    Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

    Beschreibung

    In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

    Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabenstr. 11

    87616 Marktoberdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    87610 Marktoberdorf

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8342 911-0

    Fax: +49 8342 911-551

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English