Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: awsv@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9602649702515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 15.02.2024
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