Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/061076850739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen