Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Hof - Sachgebiet Tiefbau (Straßen- und Kanalbau, Abwasser)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1665
95015 Hof
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: tiefbau@stadt-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4016094869514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 815-1560
Fax: +49 9281 815-1199
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen