Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

    Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

    Beschreibung

    In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

    Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Tirschenreuth (LRA TIR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mähringer Str. 7

    95643 Tirschenreuth

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    95634 Tirschenreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@tirschenreuth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86664660432Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86664660432Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9631 88-0

    Fax: +49 9631 2391

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English