Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Freising (LRA FS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1643
85316 Freising
Kontakt
E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51887009405Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51887009405Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen