Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Beschreibung
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - SG 46 - Wasserrecht (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 2
85072 Eichstätt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/863970152643Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Stichwörter
entsorgen, entsorgt, Entsorgung, Entsorgung, Kleinkläranlage, Wartung, Hauskläranlagen, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Absetzgrube, Dreikammergrube, Kleinkläranlage, reinigen