Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Beschreibung

    In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

    Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

    Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

    • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
    • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
    • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
    • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

    erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

    Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Regensburg (LRA R)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmühlstr. 3

    93059 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 120329

    93025 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
    (Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
    Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
    Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
    Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 4009-0

    Fax: +49 941 4009-299

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten entstehen in aller Regel nicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024

    Stichwörter

    Abfall, Müll, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English