Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

    Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.

    Beschreibung

    In Zivilprozessen sind in den hierfür vorgesehenen Fällen Erklärungen der Parteien nicht zwingend schriftlich bei Gericht einzureichen, sondern können auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen in Verfahren vor den Amtsgerichten sowie im Allgemeinen Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

    Zuständig ist grundsätzlich die Rechtsantragstelle des für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gerichts. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich an die Rechtsantragstelle jedes anderen - für Sie günstig gelegenen - Amtsgerichts zu wenden. Die angegangene Rechtsantragstelle übersendet das Protokoll dann unverzüglich an das Gericht, an das der Antrag oder die Erklärung gerichtet ist. Für eine Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei dem für den Rechtsstreit zuständigen Gericht maßgebend.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Weiden i.d.OPf. (AG WEN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ledererstr. 9

    92637 Weiden i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 2751

    92617 Weiden i.d.OPf.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de

    De-Mail: ag-weiden-in-der-oberpfalz@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=89888143160Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89888143160Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 961 3000-0

    Fax: +49 9621 96241-1738

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Protokollierung Ihres Antrags oder Ihrer Erklärung bei der Rechtsantragstelle werden keine Gerichtskosten erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English