Wohnsitz; Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Online-Dienste
- Aschaffenburg
- Gemeindeverband Aub (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Brückenau (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Königshofen i.Grabfeld (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Bad Neustadt a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Bergtheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Burgsinn (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Ebelsbach (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Ebern (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Eibelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Elfershausen (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Erftal (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Estenfeld (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Euerdorf (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Fladungen (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Gemünden a.Main (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Gerolzhofen (VGem) (Kreis Schweinfurt, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Großlangheim (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Heigenbrücken (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Helmstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Hettstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Heustreu (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Iphofen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kist (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kitzingen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinheubach (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinwallstadt (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Kreuzwertheim (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Lohr a.Main (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Margetshöchheim (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Marktheidenfeld (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Maßbach (VGem) (Kreis Bad Kissingen, Bayern)
- Gemeindeverband Mespelbrunn (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Mönchberg (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Ostheim v.d.Rhön (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Partenstein (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Röttingen (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Saal a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Schöllkrippen (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Schwanfeld (VGem) (Kreis Schweinfurt, Bayern)
- Gemeindeverband Stadtprozelten (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Theres (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Volkach (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Zellingen (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Hendungen
- Mellrichstadt
- Oberstreu
- Stockheim
- Würzburg
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Unterfranken (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024
Stichwörter
Adressenänderung, Anmeldebestätigung, anmelden, Anmeldung bei der Meldebehörde, Anmeldung Meldebehörde, Anmeldung neue Wohnung, Anmeldung Wohnsitz, Bayerisches Meldegesetz, bei Meldebehörde anmelden, Bude anmelden, einziehen, Einzug, Gemeinde anmelden, Hauptwohnsitz, Meldegesetz Bayern, Melderecht Bayern, Meldewesen, neue Bude, neues Domizil, Pflicht zur Anmeldung, umgezogen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug melden, umzumelden, Wohnsitz ändern, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnung, Wohnung anmelden, Wohnung ummelden, zuständige Meldebehörde, Zuzug