Wohnsitz; Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Online-Dienste
- Ansbach
- Fürth
- Gemeindeverband Aurachtal (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Burgbernheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Dentlein a.Forst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Diespeck (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Ellingen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Gunzenhausen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Hagenbüchach-Wilhelmsdorf (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Hahnenkamm (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Happurg (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Henfenfeld (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Heßdorf (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Hesselberg (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstadt a.d.Aisch (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Nennslingen (VGem) (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neuhof a.d.Zenn (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Rothenburg ob der Tauber (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Scheinfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Schillingsfürst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Triesdorf (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Uehlfeld (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Uffenheim (VGem) (Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern)
- Gemeindeverband Uttenreuth (VGem) (Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern)
- Gemeindeverband Veitsbronn (VGem) (Kreis Fürth, Bayern)
- Gemeindeverband Velden (VGem) (Kreis Nürnberger Land, Bayern)
- Gemeindeverband Weihenzell (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wilburgstetten (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Wolframs-Eschenbach (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Nürnberg
- Schwabach
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Mittelfranken (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) - Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bußgeldvorschriften
- § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)Pflichten des Ausweisinhabers
- § 15 Passgesetz (PassG)Pflichten des Inhabers
- § 20 eID-Karte-GesetzPflichten des Inhabers
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.07.2024
Stichwörter
Adressenänderung, Anmeldebestätigung, anmelden, Anmeldung bei der Meldebehörde, Anmeldung Meldebehörde, Anmeldung neue Wohnung, Anmeldung Wohnsitz, Bayerisches Meldegesetz, bei Meldebehörde anmelden, Bude anmelden, einziehen, Einzug, Gemeinde anmelden, Hauptwohnsitz, Meldegesetz Bayern, Melderecht Bayern, Meldewesen, neue Bude, neues Domizil, Pflicht zur Anmeldung, umgezogen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug melden, umzumelden, Wohnsitz ändern, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnung, Wohnung anmelden, Wohnung ummelden, zuständige Meldebehörde, Zuzug