Wohnsitz; Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Allershausen (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Aßling (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Benediktbeuern (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Bergen (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Bernbeuren (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Breitbrunn a.Chiemsee (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Eichstätt (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Eitensheim (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Emmerting (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Fuchstal (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Gars a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Geisenfeld (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Glonn (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Grafrath (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Habach (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Halfing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Heldenstein (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Igling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Ilmmünster (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchweidach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Kochel a.See (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Kraiburg a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Maitenbeth (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Mammendorf (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Marktl (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Marquartstein (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Mauern (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Nassenfels (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Neuburg a.d.Donau (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neumarkt-Sankt Veit (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberbergkirchen (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberding (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Oberneuching (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Obing (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Ohlstadt (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Pastetten (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Pförring (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Polling (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Prittriching (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Pürgen (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reichersbeuern (VGem) (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertsheim (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertshofen (VGem) (Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Bayern)
- Gemeindeverband Reichling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reischach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Rohrbach (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Rott a.Inn (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Saulgrub (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Schondorf a.Ammersee (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Schrobenhausen (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Seehausen a.Staffelsee (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Seeshaupt (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steingaden (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steinkirchen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Unterammergau (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Unterneukirchen (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Waging a.See (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Wartenberg (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Windach (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Zolling (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Ingolstadt
- Rosenheim
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Oberbayern (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024
Stichwörter
Adressenänderung, Anmeldebestätigung, anmelden, Anmeldung bei der Meldebehörde, Anmeldung Meldebehörde, Anmeldung neue Wohnung, Anmeldung Wohnsitz, Bayerisches Meldegesetz, bei Meldebehörde anmelden, Bude anmelden, einziehen, Einzug, Gemeinde anmelden, Hauptwohnsitz, Meldegesetz Bayern, Melderecht Bayern, Meldewesen, neue Bude, neues Domizil, Pflicht zur Anmeldung, umgezogen, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Umzug melden, umzumelden, Wohnsitz ändern, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnung, Wohnung anmelden, Wohnung ummelden, zuständige Meldebehörde, Zuzug