Begabtenprüfung; Anmeldung
Die Begabtenprüfung soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben.
Beschreibung
Diese Prüfung ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, aber wegen ihres Entwicklungsgangs keinen schulischen Bildungsgang bis zur Hochschulreifeprüfung durchlaufen konnten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst
- eine Aufgabe aus einem wissenschaftlichen Fachgebiet nach eigener Wahl,
- Deutsch,
- Mathematik oder eine zugelassene Fremdsprache.
Der mündliche Teil umfasst
- das wissenschaftliche Fachgebiet,
- eine zugelassene Fremdsprache oder Mathematik,
- Geschichte,
- ein Fach aus der Fächergruppe (Erdkunde, Sozialkunde, Wirtschafts- und Rechtslehre) oder aus der Fächergruppe (Biologie, Physik, Chemie).
Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt im Selbststudium.
Mit Bestehen der Prüfung wird die allgemeine Hochschulreife verliehen.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal und nur insgesamt wiederholt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach zweimaligem Scheitern in der Begabtenprüfung andere Möglichkeiten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife ausgeschlossen sind (Abendgymnasium, Kolleg, Ablegung der Abiturprüfung als sog. "anderer Bewerber").
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
Öffnungszeiten
Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Voraussetzungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit
- Hauptwohnung in Bayern
und - Mindestalter 25 Jahre
Nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits erfolglos versucht haben, die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen. Ausgeschlossen sind auch Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen können (Schüler und Absolventen der Berufsoberschule).
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen Begabtenprüfungsverordnung - BegPO)
- Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen vom 13. Juli 2016 (KWMBl. S. 183), die durch Bekanntmachung vom 18. Januar 2017 (KWMBl. S. 20) geändert worden ist
Verfahrensablauf
Die Prüfung wird einmal im Jahr durchgeführt (im Frühjahr). Sie findet im Kultusministerium statt.
Fristen
Die Anmeldung muss bis 31. Januar eines Jahres beim Kultusministerium erfolgen.
Kosten
Weitere Informationen
- Die Hochschulreife über den Weg der Begabtenprüfung
- Mein Bildungsweg - das bayerische Bildungssystem im InternetOnline-Wegweiser für das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern. Hier können die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns allgemeinen und beruflichen Schulen, Staatsinstituten und Hochschulen interaktiv abgefragt werden.
- Elitenetzwerk BayernElitestudiengänge, Internationale Doktorandenkollegs, Max Weber-Programm Bayern, Forschungsstipendien, Internationale Nachwuchsforschergruppen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 28.07.2023
Stichwörter
VHS