Kolleg Aufnahme

    Kolleg; Anmeldung

    Das Kolleg führt Erwachsene in zwei, drei oder vier Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. 

    Beschreibung

    Der Unterricht am Kolleg findet überwiegend zwischen 8 Uhr und 13 Uhr statt, einer geregelten Arbeitstätigkeit nachzugehen, ist nicht möglich. Eine Förderung durch Bafög bei entsprechenden Voraussetzungen ist grundsätzlich möglich. Es gibt unterschiedliche Sprachenfolgen. Stoffauswahl und Unterrichtsmethoden berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Im Vorkurs und in der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III wird weitgehend nach dem System der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kollegs

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7196390336116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Aufnahmebedingungen in Jahrgangsstufe I:

    • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
    • Mindestalter von 18 Jahren im Schuljahr der Anmeldung
    • Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses (s.u.) oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
    • Bestehen einer Probezeit

    Dabei gilt:

    • Die Führung eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
    • Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie nachgewiesener Arbeitslosigkeit können angerechnet werden.

    In den Vorkurs des Kollegs können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.07.2024

    Stichwörter

    zweite bildungsweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English