Abendgymnasium; Anmeldung
Das Abendgymnasium führt berufstätige Erwachsene im zwei-, drei- oder vierjährigen Abendunterricht zur Allgemeinen Hochschulreife.
Beschreibung
Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden pro Woche statt. Es gibt unterschiedliche Sprachenfolgen. Stoffauswahl und Unterrichtsmethoden berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der Fächer ist der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit wegen im Vergleich zum Gymnasium geringer.
Im Vorkurs und in der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III belegt die Schülerin oder der Schüler – ähnlich wie in der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums – Pflicht- und Wahlpflichtkurse.
Ansprechpartner
Abendgymnasien
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5716000515238Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen in Jahrgangsstufe I:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
- Im Schuljahr der Anmeldung Mindestalter von 18 Jahren
- Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses (s.u.) oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
- Bestehen einer Probezeit bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit während des Schulbesuchs
In den Vorkurs des Abendgymnasiums können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Der zweite Bildungsweg in Bayern - Das Abendgymnasium
- Das bayerische SchulsystemInteraktive Infografik in verschiedenen Sprachen
- Mein Bildungsweg - das bayerische Bildungssystem im InternetOnline-Wegweiser für das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern. Hier können die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns allgemeinen und beruflichen Schulen, Staatsinstituten und Hochschulen interaktiv abgefragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.07.2024
Stichwörter
zweite bildungsweg