Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

    Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabenstr. 11

    87616 Marktoberdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    87610 Marktoberdorf

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8342 911-0

    Fax: +49 8342 911-551

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Abfallinformationen

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