Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)
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Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Öffnungszeiten
Kontakt
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Fax: +49 8342 911-551
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen