Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

    Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: immissionsschutz@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9619427479515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-0

    Fax: +49 8221 95-240

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Abfallinformationen

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