Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg (LRA A)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86136 Augsburg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen