Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld - 4.2.5 - Abfallrecht (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
97615 Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
E-Mail: umweltamt@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6748589253406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-314
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen