Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32 - Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: gewerberecht@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/018213228194Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-3200
Fax: +49 981 468-3019
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen