Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Abfallzweckverband Stadt Hof und Landkreis Hof (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 10
95028 Hof
Kontakt
E-Mail: info@azv-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/084736701886Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 7259-0
Fax: +49 9281 7259-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen