Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

    Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

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    Ansprechpartner

    Abfallzweckverband Stadt Hof und Landkreis Hof (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    95028 Hof

    Postanschrift

    Kirchplatz 10

    95028 Hof

    Kontakt

    E-Mail: info@azv-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/084736701886Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 7259-0

    Fax: +49 9281 7259-50

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Abfallinformationen

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