Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

    Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 40 - Abfallwirtschaft (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2067729470104Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024

    Stichwörter

    Abfallinformationen

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