Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 40 - Abfallwirtschaft (LRA BT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2067729470104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 728-0
Fax: +49 921 728-880
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.05.2024
Stichwörter
Abfallinformationen