Förderschulen; Anmeldung
Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Föderschule angemeldet werden.
Beschreibung
Die Förderschulen umfassen eine Vielzahl schulischer Angebote. Das spezialisierte Förderangebot in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten reicht von der frühen Förderung im Vorschulalter (Schulvorbereitende Einrichtung SVE) bis zum Erwerb weiterführender Abschlüsse (Realschule, Wirtschaftsschule, FOS/BOS) und zur beruflichen Ausbildung (Berufsschule).
Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.
Zu den Aufgaben der Förderschulen gehören:
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die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten,
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die vorschulische Förderung durch die Schulvorbereitenden Einrichtungen,
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im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel
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die vorschulische Förderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und
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die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen oder in Förderschulen.
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Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine an den einzelnen Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung. Bei Kindern und Jugendlichen, die durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, können Erziehung und Unterrichtung pflegerische Aufgaben beinhalten.
Ansprechpartner
Förderzentren
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7481612545116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Berechtigt zum Besuch der Förderschule sind Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedürfen, so dass die Aufnahme an der Förderschule die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraussetzt. In den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung wird nach dem LehrplanPLUS der Grund- und Mittelschule unterrichtet, für die förderschwerpunktspezifische Adaptionen vorliegen. In den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird nach eigenen Lehrplänen unterrichtet.
Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Deshalb steht den Erziehungsberechtigen grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder einer Förderschule besuchen soll. Ziel des inklusiven Schulsystems ist, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf noch stärker als bislang gemeinsam lernen, ihr soziales Miteinander noch selbstverständlicher wird und das Niveau der sonderpädagogischen Förderung erhalten bleibt. Dazu wurden auch Partner- und Kooperationsklassen eingerichtet, sowie Schulen mit dem Profil Inklusion. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können die Förderschule außerhalb der übrigen Formen des kooperativen Lernens nur im Rahmen offener Klassen besuchen.
Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen einer Berufsausbildung müssen die Lernziele für einen beruflichen Abschluss an einer Berufsfachschule und an der Berufsschule erreicht werden. Lehrkräfte der Förderschulen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der sog. Mobile Sonderpädagogische Dienst unterstützt und berät Lehrkräfte an allgemeinen Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv unterrichten.
Weitere Informationen
- Die Förderschulen in Bayern
- Was sind die Aufnahmebedingungen?
- Welche Aufgaben haben die Förderschulen?
- Was muss ich besonders beachten?
- Welche Bildungsschwerpunkte werden in dieser Schulart gesetzt?
- Welche Abschlüsse erhalte ich hier?
- Welche weiterführenden Schulen kann ich mit diesen Abschlüssen besuchen?
- Anschriften Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke
- Anschriften Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Anschriften besonders ausgestatteter Gymnasien
- Anschriften Berufsschulen/Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Broschüre "Die bayerische Förderschule"
- Mein Bildungsweg - das bayerische Bildungssystem im InternetOnline-Wegweiser für das vielfältig gegliederte Bildungssystem in Bayern. Hier können die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns allgemeinen und beruflichen Schulen, Staatsinstituten und Hochschulen interaktiv abgefragt werden.
- Bayerische SchuldatenbankHier finden Sie Schulen in Ihrer Umgebung
- Inklusion - Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf an Bayerns Schulen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 04.09.2024