Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pfronten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Allgäuer Str. 6
87459 Pfronten
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Daher wird das Rathaus Pfronten ab Montag, 15.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter Tel.: 08363/698-0 bzw. auf den Durchwahlen der Mitarbeiter oder der E-Mail-Adresse poststelle@pfronten.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Wege eine Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
E-Mail: poststelle@pfronten.bayern.de
De-Mail: poststelle@pfronten.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32552411678Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8363 698-0
Fax: +49 8363 698-55
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 20.03.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde