Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - SG Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0239572866442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1272
Fax: +49 951 87 1972
Stadt Bamberg - SG Sicherheitsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0306683974442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1261
Fax: +49 951 87 1970
Stadt Bamberg - Wahlamtsgeschäftsstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0323461751442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1199
Fax: +49 951 87 1979
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 20.03.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde