Sperrzeit Verlängerung / Sperrzeit Verkürzung / Sperrzeit Aufhebung

    Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.

    Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

    Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.

    Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Krailling - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-von-Hirsch-Straße 1

    82152 Krailling

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    82142 Planegg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeamt@krailling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4667313816521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 85706-0

    Fax: +49 89 8576656

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Krailling

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    Rudolf-von-Hirsch-Straße 1

    82152 Krailling

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@krailling.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 85706-0

    Fax: +49 89 8576656

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    Voraussetzungen

    Die Gemeinden dürfen von der allgemeinen Sperrzeit nur abweichen, wenn dies durch Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse gerechtfertigt ist.
    Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024

    Stichwörter

    Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English