Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Hinweise für Kirchweidach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Adresse
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Postanschrift
Hauptstr. 21
84558 Kirchweidach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-kirchweidach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=63551844800Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63551844800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8623 9886-0
Fax: +49 8623 9886-28
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Hinweise für Kirchweidach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach am 27.09.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde