Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3049212515500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2276
Fax: +49 911 974-2271
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtliches Ausweispapier
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
- Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 42 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Kosten
Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.
Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 01.10.2024
Stichwörter
Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild