Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

    Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.

    Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3049212515500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2276

    Fax: +49 911 974-2271

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtliches Ausweispapier
    • Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
    • Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
    • Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

    Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

    Kosten

    Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.

    Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth, vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English