Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Cham (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4765837211111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Bad Kötzting (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
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Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
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Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
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E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4782614988111Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Waldmünchen (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
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Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
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Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
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E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816170542111Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9972 613
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Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Roding (LRA CHA)
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Postanschrift
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Öffnungszeiten
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Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
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Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4799392765111Weiterführende Informationen im BayernPortal
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erforderliche Unterlagen
- amtliches Ausweispapier
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
- Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 42 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Kosten
Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.
Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild