Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Wertach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 3
87497 Wertach
Kontakt
E-Mail: meyer.joerg@wertach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/484970355639Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8365 7021-0
Fax: +49 8365 7021-22
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024