Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Nonnenhorn
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10
88149 Nonnenhorn
Kontakt
E-Mail: rathaus@nonnenhorn.eu
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69552502658Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8382 9868-0
Fax: +49 8382 9868-32
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024