Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Jettingen-Scheppach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.
Kontakt
E-Mail: bauamt@jettingen-scheppach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/662845282940Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8225 306-21
Fax: +49 8225 306-32
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024