Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 31
86459 Gessertshausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-gessertshausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24662994792Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24662994792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8238 3006-0
Fax: +49 8238 3006-10
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024