Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Markt Meitingen - Finanzverwaltung - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-von-Siemens-Str. 18a

    86405 Meitingen

    Postfachadresse

    Postfach 1108

    86400 Meitingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo.-Mi.: Nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kaemmerei@markt-meitingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0750657066500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8271 8199-0

    Fax: +49 8271 8199-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English