Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Meitingen - Finanzverwaltung - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1108
86400 Meitingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Mi.: Nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@markt-meitingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0750657066500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8271 8199-0
Fax: +49 8271 8199-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024