Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
97231 Giebelstadt
Kontakt
E-Mail: info@giebelstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41440771792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9334 808-0
Fax: +49 9334 808-41
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024