Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Schneeberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Amorbacher Str. 1
63936 Schneeberg
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21663365712Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9373 9739-40
Fax: +49 9373 9739-51
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024