Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Stadt Haßfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 5

    97437 Haßfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1551

    97432 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Verkehrsamt der Stadt Haßfurt: Zusätzliche Öffnungszeiten von Mai bis einschließlich Oktober: MO 12:00 bis 16:00 DI 12:00 bis 14:00 MI 12:00 bis 16:00 DO 12:00 bis 14:00 FR 12:00 bis 17:00 SA 10:00 bis 13:00
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hassfurt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58997837466Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 688-0

    Fax: +49 9521 688-280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English