Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97650 Fladungen
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625852191791Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0
Fax: +49 9778 9191-33
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024