Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97650 Fladungen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97650 Fladungen

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625852191791Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0

    Fax: +49 9778 9191-33

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English