Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8278680043210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 07.05.2024